W05
„Ich steh unter Aufsicht“ Aufsichtspflicht bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderung
Das Thema „Aufsichtspflicht“ ist in Einrichtungen der Behindertenhilfe für MitarbeiterInnen und Leitungen ein gefürchtetes und vielschichtiges Thema. Die Rechtsfolgen einer Aufsichtspflichtverletzung sind unmittelbar gesetzlich geregelt (Wer haftet nach einer Aufsichtspflichtverletzung?), nicht aber Inhalt und Umfang einer ordnungsgemäßen Aufsichtsführung (Wann ist die Aufsichtspflicht verletzt? Wie wird die Aufsichtspflicht erfüllt?). Mit dieser fehlenden umfassenden Regelung sind einerseits große Vorteile verbunden, da Art und Umfang der Aufsichtsführung an die individuellen Bedarfe und für die unterschiedlichsten Situationen angepasst werden können. Andererseits entstehen durch nicht existierende verbindliche Regelungen auch Unsicherheiten. Die Ausübung der Aufsicht im pädagogischen Kontext einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung stellt für die verschiedenen Personengruppen (Kinder/Jugendliche/Erwachsene) unterschiedliche Herausforderungen an die Mitarbeitenden. Freie Entfaltung und Entwicklung der Persönlichkeit sowie Selbstbestimmung und Selbstverantwortung dürfen keinesfalls aufgrund zu eng gefasster Aufsichtskonzepte in den Hintergrund treten.

Folgende Schwerpunkte werden gemeinsam erarbeitet:
  • Gesetzliche und theoretische Grundlagen der Aufsichtspflicht
  • Aufsichtspflicht aus verschiedenen Perspektiven
  • Umfang, Grenzen und Spielräume der Aufsichtspflicht bei Kindern, Jugendlichen  und Erwachsenen
  • Absicherung und Dokumentation
  • Aufsichtspflichtverletzung und deren Folgen

Wir arbeiten mit dem dialogischen Vortrag, mit Gruppenarbeit und mit Fallbeispielen und freuen uns auf Ihr Interesse, Neugierde, Lernbereitschaft und Ihre Motivation zur aktiven Mitarbeit.